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Der Hund gehört zur Klasse der Säugetiere, zur Ordnung der Fleischfresser
und zwar zur Familie der Canidae ( Hundeartige Raubtiere ).-
Die Hunde werden grundsätzlich in Jagdhunde und Nicht- Jagdhunde und je nach
ihrem Körperbau, Veranlagung und Fähigkeiten in verschiedene Rassen
unterteilt.
Die Nicht- Jagdhunde unterteilt man weiteres in Gebrauchshunde (Wachhunde,
Schutzhunde, Suchhunde usw.) sowie in Begleithunde.
Zu den Jagdhunden gehören: die Vorstehhunde, die Bracken oder Laufhunde, die
Schweißhunde, die Erdhunde und die Stöberhunde. Zu einen Jäger gehört ein brauchbarer Jagdhund, denn eine
weid - und tierschutzgerechte Bejagung ohne einen brauchbaren Hund ist nicht möglich.
Für jedes Jagdrevier soll ein
speziell ausgebildeter und geprüfter Jagdhund für die Nachsuche von verletztem
Wild zur Verfügung stehen. Angeschossenes oder auf andere Weise verletztes Wild
ist unverzüglich nachzusuchen und zu erlegen. Ebenso ist es Vorschrift, daß
bei der Niederwildjagd, sowie bei der Jagd auf Federwild wie
Wildenten und Fasane ein brauchbarer Jagdhund eingesetzt wird. Dieser muss
angeschossenes Wild rasch finden, damit es nicht unnötige Qualen erleidet und
unverzüglich tierschutzgerecht getötet werden kann
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